(Bielefeld, 31. Mai 2023) Die Resonanz war riesengroß, die Veranstaltung ausgebucht. Der Marketing Club Ostwestfalen Bielefeld war zu Gast in der Fachhochschule des Mittelstands (FHM). „ChatGPT ist in aller Munde“, sagt MC-Geschäftsführer André Mielitz. „Eine KI, die sehr viele Möglichkeiten bietet, aber gleichwohl gilt es nun, Leitplanken für den Umgang damit zu finden. Heute geht es hier darum, uns zu informieren und selbst auszuprobieren, was ChatGPT kann.“
Die im Jahr 2000 in Bielefeld gegründete Fachhochschule des Mittelstands mit mittlerweile 12 Standorten in Deutschland und 5.700 Studierenden hat sich schon sehr früh mit ChatGPT befasst. „Am 30. November 2022 wurde die KI freigeschaltet und wir haben gleich im Dezember begonnen, ChatGPT in unsere Lehre zu integrieren“, berichtet Prof'in. Dr. Astrid Kruse (Dekanin Fachbereich Medien, Medien-Kommunikationswissenschaften). ChatGPT hatte binnen fünf Tagen bereits eine Million Nutzer, im Juni 2023 waren es weltweit bereits 100 Millionen – eine bislang noch nie dagewesene Resonanz. Die aber auch gewisse Gefahren birgt. So hat IBM-Chef Arvind Krischna bereits angekündigt, weniger neues Personal einzustellen. „Für uns als Hochschule stellt sich natürlich die Frage: Wie schreibt man unter solchen Bedingungen Prüfungen und welche rechtlichen Implikationen birgt die KI.“
Denn die KI, die mit dem Menschen kommuniziert (Chat), generiert (G) neue Texte und greift dafür auf alles zurück, womit die KI trainiert (pretrainend = P) wurde. Die Deep-Learning-Software verwendet eine Technik namensTransformer (T). Eine der Problematiken liegt darin begründet, dass ChatGPT mit Milliarden von Einträgen trainiert wurde und als Ergebnis nicht das liefert, was richtig, sondern was am wahrscheinlichsten ist. Denn bei einer Frage an den Bot läuft im Hintergrund eine sekundenschnelle statistische Auswertung. Zudem wissen die User nicht, mit welchen Daten die KI trainiert wurde. „Deshalb ist momentan eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte in der Diskussion“, sagt Prof'in. Astrid Kruse.
Ist die Textgenerierung nur ein Bereich, so stellen uns KI-generierte Bilder, z. B. mit Midjourney, vor weitere Herausforderungen. Denn ein Deep Fake ist kaum noch als solcher zu erkennen. Die Gefahr von Desinformation und Verzerrung wächst. Und es stellen sich rechtliche Fragestellungen. Was ist überhaupt erlaubt und was nicht?
Die rechtliche Seite
„Der Gesetzgeber muss erst noch einen Regelungsrahmen für den Einsatz von KI schaffen“, macht
Prof'in Dr. jur. Meike Probst-Klosterkamp (Studienleitung Media Management & Innovation, Medienrecht bei der FHM) deutlich. „Die Technik ist da, aber das Recht hinkt hinterher.“ Seit April 2021 ist die EU dabei, eine Verordnung und eine Richtlinie zu verfassen. Der ChatGPT-Anbieter OpenAI sieht schon jetzt eine drohende Überregulierung und denkt laut über einen Rückzug aus Europa nach.
„Wer ChatGPT nutzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass eine große Gefahr besteht, die DSGVO zu verletzen“, betont die Professorin. Weil der Algorithmus unbekannt ist, kann unter Umständen der sichere Umgang mit Daten nicht garantiert werden bzw. man wird dem Löschungsanspruch von Daten nicht gerecht. Auch eine wirksame Einwilligung und Transparenz in die Datenverarbeitung kann unter Umständen nicht erfolgen. Ebenfalls unklar ist, ob Daten in die USA übermittelt werden und wie sich die datenschutzrechtliche Rolle von OpenAI bei Verwendung im Unternehmen gestaltet. Mögliche Konsequenzen bei Verstößen könnten Bußgelder und Geldstrafen durch Aufsichtsbehörden sein.
Der zweite wichtige Aspekt betrifft die Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Werden von ChatGPT produzierte Falschbehauptungen verbreitet, die Person herabwürdigen oder in unwahrem Kontext zeigen, könnten mögliche Rechtsfolgen in Unterlassungs-, Gegendarstellungs-,
und Schadensersatzansprüchen münden. Im schlimmsten Fall drohen Anzeige, Ermittlungsverfahren und unter Umständen eine Verurteilung wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede.
Bei Fragen, die das Urheberrecht betreffen, identifiziert Prof'in Dr. jur. Meike Probst-Klosterkamp zwei Problemkreise. Zum einen den Input betreffend, denn unklar ist, inwiefern das zum Training der KI verwendete Material urheberrechtlich geschützt ist. Zum anderen ist fraglich, ob der Output, also die KI-generierten Erzeugnisse selbst, einen Urheberschutz genießen. Ist der menschliche Einfluss auf das Ergebnis groß genug, damit das Schöpferprinzip greift? Ihr Fazit: „Das Urheberrecht bietet im Regelfall keinen Schutz für KI-generierte Inhalte. Deshalb sollte bei Verträgen mit Dritten, zum Beispiel mit Werbeagenturen, eine Transparenzpflicht eingearbeitet werden, damit jederzeit klar ist, welche Inhalte von einer KI stammen.“ Weiterhin rät sie im Umgang mit ChatGPT Prozesse unter menschliche Aufsicht zu stellen und dem bisherigen Rechtsempfinden zu vertrauen, was beispielsweise „Urheberrechtsklau“ und die Einordnung andere Rechtsgüter, wie u. a. Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte anbelangt.
Hands on – die KI im Test
Wer ChatGPT noch nicht ausprobiert hat, bekam nun ganz praktisch die Möglichkeit dazu. „Die Kunst ist es, mit der Maschine so zu sprechen, damit das bestmögliche Ergebnis generiert wird“, erklärt Prof. Dipl. Des. Jochen Dickel (Studienleitung Kommunikationsdesign, Forschungsleitung Emergente Medientechnologien an der FHM). Das Niveau der KI ist unter dem einer Suchmaschine angesiedelt. Deshalb bringt nur ausgefeiltes Prompting brauchbare Ergebnisse. Dazu wird häufig das Chain Prompting angewendet. Der erste von der KI-generierte Text wird immer weiter verfeinert, gekürzt ausgeweitet, inhaltlich präzisiert oder im Sprachduktus angepasst. Häufig sind sechs Nachprompts nötig, um einen guten Text zu bekommen. Je genauer der Input – manchmal sind dafür schon mal mehrere DIN-A4-Seiten nötig –, desto besser der Output.
Der Studienleiter Kommunikationsdesign berichtet, dass auch die Erstellung von Nutzerprofilen und eine Bedürfnisanalyse der Zielgruppe mit ChatGPT möglich sei. Diese erfülle jedoch beim aktuellen Stand der Technik lediglich eine Assistenzfunktion. Für eine Sentiment-Analyse, zur Auswertung von Nutzerkommentaren, liefert die KI zumindest einen ersten Eindruck vom Material. Aber man sollte vorsichtig sein, mit welchen Daten ChatGPT gefüttert wird, weil die weitere Verwendung durch Open AI unklar sei. Deshalb sollte auch nach jedem Chat der Verlauf gelöscht werden.
Ausgerüstet mit theoretischen Know-how ging es in die Praxis. Die Teilnehmenden konnten ganz frei wählen, was die KI generieren sollte: ein Kochrezept aus dem Inhalt den Kühlschranks erstellen, ein Gedicht schreiben, ein Quiz kreieren oder ganz andere Aufgabenstellungen. Das Feedback nach der Anwendungsphase war sehr unterschiedlich – von „funktioniert nicht gut“ über „eine gute Quelle für erste Ideen für den eigenen Text“ bis hin zu einem „zufriedenstellenden Ergebnis“ war alles dabei.
Das Thema bot beim anschließenden Get-together noch sehr viel Gesprächsstoff – eine weitere Veranstaltung zu ChatGPT ist bereits in der Planung.
Text: Eike Birck
Fotos: Stefanie Mork
Kommentare zu den Veranstaltungen sind den Mitgliedern des Marketing Clubs OWL Bielefeld vorbehalten.