Herr Rempe, wie definieren Sie die „Remix-Kultur“ im Kontext des digitalen Wandels im Urheberrecht, insbesondere in Bezug auf Pastiche und Sampling?
Pastiche bezieht sich auf die Imitation oder Anlehnung an bestimmte Stile oder Elemente anderer Werke, während Sampling das direkte Einbinden von Ausschnitten oder Elementen aus bestehenden Werken in neue Kreationen beschreibt. Diese Praktiken sind zentral für die Schaffung von Remixen und tragen zur Vielfalt kreativer Ausdrucksformen bei. Daher wurden beide Formen bei der Novellierung des Urheberrechts durch den Gesetzgeber besonders bedacht und das Pastiche nunmehr namentlich bei den Urheberrechtsschranken aufgeführt.
Wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten aus, vor allem mit Blick auf Pastiche und Sampling? Gibt es hier spezifische Herausforderungen?
Ja, Pastiche und Sampling können oft rechtliche Grauzonen darstellen, da sie die Grenzen zwischen Originalität und Anlehnung verschwimmen lassen. Es gibt Fälle, in denen Künstler wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt wurden, wenn sie bestimmte Elemente zu stark übernommen haben. Erst kürzlich hatte der BGH erneut über den Fall „Metall auf Metall“ – einem Sampling aus einem Kraftwerk-Song zu entscheiden und dem EuGH zentrale Fragen zur Reichweite des Pastiche vorgelegt. Die Frage, wie viel Verwendung als „Fair Use“ betrachtet wird, bleibt oft umstritten und muss im Einzelfall betrachtet werden.
Abschließend, wie sehen Sie die Zukunft von Pastiche und Sampling in der Remix-Kultur und welche Entwicklungen im Urheberrecht könnten uns bevorstehen?
Vor allem mit dem Pastiche verschwimmen die Grenzen des Urheberrechtsschutzes immer mehr. Viele Nutzungshandlungen, die bislang als Imitation des Originals angesehen worden wären, könnten zukünftig als Pastiche zulässig sein. Insoweit wird hoffentlich der EuGH Klarheit schaffen. Letztlich wird es immer auf eine Entscheidung des Einzelfalls ankommen, sodass Raum für kreative Innovation geschaffen, aber gleichzeitig die Rechte der Kreativen gewahrt bleiben können.
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